Afghanistan und die Hymne




Sououd-e-Melli war die Nationalhymne Afghanistans von 1978 kurz nach der Abschaffung der Monarchie bis 1989 als das Kommunistische Regime besiegt wurde. Die Taliban verboten sie wie auch alle andere Musik. Erst mit dem Sturz der Taliban 2002 wurde die Hymne wieder eingesetzt. Sie ist aber nicht zur offiziellen Nationalhymne bestimmt.

Die Frage der Nationalhymne Afghanistans ist noch ungeklärt. Das Ringen um die neue Einheit des Landes nach der Vertreibung der Taliban äussert sich auch in der Suche nach einer gemeinsamen Hymne aller Völker im Staat. Denn in welcher Sprache die Hymne und auf welche der in der Geschichte bedeutsamen Hymnen (oder auf eine neue) man sich einigen kann, ist noch offen.

So lange es die Erde und die Himmel gibt;
So lange die Welt besteht;
So lange es Leben in der Welt gibt;
So lange ein einzelner Afghane atmet;
Wird es dieses Afghanistan geben.
Langes Leben der Afghanischen Nation.
Langes Leben der Republik.
Für immer besteht unsere nationale Einheit;
Für immer besteht die Afghanische Nation und die Republik;
Für immer besteht die Afghanische Nation, die Republik und die nationale Einheit - nationale Einheit.
Hintergrund (Quelle: www.afghanistan-seiten.de/afghanistan/lieder.html)
Im Mai 2002 bekannte der Leiter von Kabul Radio & TV, Hafiz Mansur:
"We don't have national unity. If we did, we would have a national song and our national heroes wouldn't have been neglected".
Im Dezember 2002 trat der Grosse Rat zusammen. Und auch die Nationalhymne war wieder Thema: Die 25-jährige Delegierte der Provinz Farah, Malalai Joya, war für Vielfalt als Zeichen der Einheit, ausgedrückt u. a. in einer Hymne mit neuem Text, verfasst in vielen Sprachen. Der Vorschlag führte zu einem ziemlichen Aufruhr. Und auch in Internet-Foren diskutieren Exil-Afghanen die Frage der Nationalhymne mit Leidenschaft.

ab 26. Jan. 2004 - Islamische Republik Afghanistan
Die verfassungsgebende Loya Jirga bestimmte Pashto und Dari als Amtsprachen des Landes, beließ die Nationalhymne aber in pashtunischer Sprache. Um anderssprachige Minderheiten - nicht nur die Dari-Sprechenden, zu denen auch ein Großteil der Pashtunen zählt - national glaubhaft zu integrieren, hätte man den seinerzeitigen Vorschlag Malalai Joyas aufgreifen und realisieren müssen.

Indes sei selbst für Zweisprachigkeit keine hinreichende Anzahl an Stimmen aufzubringen gewesen, so die Leiter der Versammlung.
 

Stattdessen bestimmt Art. 20 der Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan: Die Nationalhymne Afghanistans wird in Pashtu sein und "Allahu Akbar" enthalten sowie die Bezeichnungen der ethnischen Gruppen Afghanistans. (angenommen am 3. Januar 2004).

 

 
 
 
 
 
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